Informationen zu Bildrechten
Bitte lächeln! Mit dem Handy ist ein Foto in der Menge schnell gemacht. Das Urheberrecht sowie das Recht am eigenen Bild geraten dabei schnell in Vergessenheit. Für universitäre Veranstaltungen hat die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Vortragsreihe „Öffentlichkeitsarbeit im Gespräch“ Hilfreiches und Wissenswertes zusammengetragen und in einer Präsentation zugänglich gemacht, die hier heruntergeladen werden kann.
Das Wichtigste in Kürze:
- Wer auf Veranstaltungen fotografiert wird, muss eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben.
- Hinweisschilder für die Fotoaufnahmen müssen gut sichtbar angebracht werden.
- In der Regel ist der Urheber eines Fotos anzugeben.
- Für die Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort sollte auf Alternativen zu Google Maps zurückgegriffen werden: